Vereinbare/ vereinbaren Sie mit meinem Sekretariat telefonisch einen Erstgesprächstermin. Bringe/ bringen Sie als gesetzlich Versicherter die Krankenversichertenkarte mit. Teilnehmer am Hausarztvertrag brauchen eine Überweisung.
In der Regel können Jugendliche ab Vollendung des 15. Lebensjahres auch ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten eine Psychotherapie machen. Sinnvoll ist es sicherlich, sie darüber zu informieren und später bei Bedarf in die Therapie mit einzubeziehen. Darüber entscheidest aber erst mal Du allein.
Zu Beginn steht das Kennenlernen im Vordergrund. Das Problem, das Anlass zur Vorstellung ist, wird genau erfasst. Auch was gerade zu diesem Zeitpunkt dazu geführt hat, und was schon alles unternommen wurde.
In den weiteren Stunden wird die Diagnostik eine wichtige Rolle spielen, um die Schwere der Störung zu ermitteln und eine Diagnose zu stellen. Zudem werde ich die individuellen Entwicklungsmöglichkeiten und Fähigkeiten feststellen. Eventuell erfolgt zusätzlich eine Leistungs- und Intelligenzdiagnostik.
Eine Verhaltensanalyse ist Teil der Diagnostik. Sie gibt Aufschluss darüber, wie genau das problematische Verhalten aussieht und wirkt. Dies bietet dann Ansatzpunkte für die angestrebte Verhaltensänderung.
Innerhalb der ersten 5 Stunden werde ich auch die Lebensgeschichte (Anamnese) erfragen.
Während dieser Anfangsphase wird es nötig sein, vom Kinder- oder Hausarzt, bzw. Kinder- und Jugendpsychiater einen Konsiliarbericht einzuholen. Damit wird sichergestellt, dass keine organische Erkrankung der psychischen Störung zugrunde liegt oder eine Mitbehandlung erforderlich macht.
Wenn alle notwendigen Informationen vorliegen und eine Störung mit Krankheitswert vorliegt, kann der Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden, bzw. die Einschreibung in den Selektiv- oder Facharztvertrag ( TK und DAK- Versicherte sowie Versicherte der AOK und einigen BKK, die am Hausarztmodell teilnehmen).
Bis dahin sollte die „Passung“ stimmen, da die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit auf einer vertrauensvollen Beziehung beruht.
Danach beginnt die eigentliche Psychotherapie, in der am Problem gearbeitet wird. Diese kann als Einzeltherapie durchgeführt, aber auch mit Gruppentherapie kombiniert werden.
Bei jüngeren Kindern steht der spielerische Zugang im Vordergrund, bei Jugendlichen das Gespräch.
Je jünger das Kind, desto wichtiger ist die Einbeziehung der Familie und sein soziales Umfeld (Schule, Kindergarten etc.). Dafür werden für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zusätzliche Stunden bewilligt. Grundsätzlich gilt, dass die Familie zur Lösung des Problems beitragen kann.